Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Schülerbeförderung (MAXX-Ticket)

Die Schülerbeförderung ist in einer vom Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises beschlossenen Satzung und Satzung über die Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geregelt. Danach können alle Schüler, die einen Schulweg von mehr als drei Kilometer zur  nächstgelegenen Schule zurückzulegen haben, vom Rhein-Neckar-Kreis einen Zuschuss zu ihrer Monats- oder Jahreskarte erhalten.

Für Berufsschüler gelten Sonderregelungen, die im Einzelnen zu erfragen sind.

Der Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt allen Schülern, das MAXX-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) zu benutzen. Hierbei handelt es sich um eine Jahreskarte für Schüler und Auszubildende.

Die Karte gilt ohne Einschränkung im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes und kann im Abonnement zu 12 Monatsbeiträgen bezogen werden.

Weitere Auskünfte sind beim jeweiligen Schulsekretariat, bei den Verkehrsunternehmen, beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Tel. 0621 1077 077) oder dem Amt für Nahverkehr zu erhalten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, 04.07.2012