Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

E-Bus-Umstieg - Beratungsgutschein beantragen

Wenn Sie sich von einem ÖPNV-Consulting-Unternehmen zum Umstieg auf E-Busse beraten lassen möchten, können Sie beim Ministerium für Verkehr einen Beratungsgutschein in Wert von 2.500 Euro beantragen.

Zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Gefördert werden Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
  • Sie können Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto durch eine Rechnung nachweisen.
  • Das Datum der Beratung liegt nicht vor dem 01. September 2018.

Verfahrensablauf

  1. Lassen Sie sich bei einem ÖPNV-Consultingunternehmen beraten.
    Eine Liste der förderfähigen ÖPNV-Consultingunternehmen finden Sie auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg.
  2. Sie stellen einen Antrag bei der L-Bank.
    Füllen Sie das Online-Formular auf der Webseite der L-Bank aus und reichen Sie es ein.
  3. Sobald die L-Bank Ihren Antrag geprüft und für positiv befunden hat, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Sie müssen die Auszahlung nicht beantragen. Nachdem der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist, zahlt die L-Bank an Sie aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

 

Keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

25.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg